Abbrennen von Feuerwerk in Gnutz!
Der Jahreswechsel steht vor der Tür.
Das wollen wir natürlich feiern.

Damit wir alle eine gute Zeit haben, sei hier nochmal an die gebotene Vorsicht und Sorgfalt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern hingewiesen.
Bitte beachtet zusätzlich folgende Regeln:
- Feuerwerk der Kategorie F2 (z.B. Batteriefeuerwerk, Knallfrösche, Kanonenschläge, usw.) dürfen in der Zeit vom 02.01. – 30.12. nicht gezündet werden!

- Darüber hinaus darf im Umkreis vom 200m von reetgedeckten Häusern auch von 30.12. – 02.01. kein Feuerwerk der Kategorie F2 verwendet werden
- in Gnutz sind das folgende Orte:
- Dorfstraße 28 (das Gebäude links neben der Bushaltestelle)
- Rosenkamper Weg 8 (von der Dorfstraße kommend hinter dem Ehrenmal)
- in Gnutz sind das folgende Orte:

- Außerdem ist es in unmittelbarer Nähe der Friedenskapelle Gnutz nicht erlaubt Feuerwerk abzubrennen

Weitere Infos hier:
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